Registriertes homöopathisches Arzneimittel
Drosera C12 Globuli 10 g
DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG
- 10 g Streukügelchen
- Drosera C12
- Drosera: homöopathisch registriertes Arzneimittel ohne ausgewiesene therapeutische Indikation
Registriertes homöopathisches Arzneimittel
DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG
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Produktwissen
Wichtige Angaben zum Produkt zusammengefasst.
Drosera C12 liegt als homöopathisches Einzelmittel in Streukügelchen vor. Unter der PZN 07166608 wird die 10-g-Packung der DHU geführt. Für das registrierte Arzneimittel ist keine therapeutische Indikation angegeben. In den Globuli ist Drosera Dil. C12 verarbeitet; als sonstiger Bestandteil wird Sucrose genannt.
Zur Einnahme sollen die Streukügelchen etwa 30 Minuten vor oder nach dem Essen langsam im Mund zergehen. Homöopathische Arzneimittel sollen ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit verwendet werden. Besondere Lagerungsbedingungen sind laut Gebrauchsinformation nicht notwendig; das Arzneimittel ist für Kinder unzugänglich aufzubewahren.
DHU Drosera C12 in der 10-g-Packung.
Für Drosera ist in der Produktinformation keine therapeutische Indikation angegeben.
Etwa 30 Minuten vor oder nach dem Essen einnehmen und langsam im Mund zergehen lassen; nicht ohne ärztlichen Rat länger anwenden.
Für Drosera sind keine besonderen Lagerungsbedingungen genannt; die Aufbewahrung muss für Kinder unzugänglich erfolgen.
Bitte beachten Sie die Angaben auf Verpackung und – sofern vorhanden – in der Packungsbeilage. Bei Fragen zur Anwendung oder Verträglichkeit hilft Ihnen eine Apotheke oder medizinische Fachperson weiter.
Fragen und Antworten
Die Packungsangabe lautet 10 g Streukügelchen.
Es handelt sich um Drosera C12.
Ja. Sucrose ist als sonstiger Bestandteil der Streukügelchen angegeben; diese Angabe bezieht sich auf die Packungsvariante mit 10 g.
Nein. Das registrierte homöopathische Arzneimittel wird ohne therapeutische Indikation geführt.